Hier startet dein Projekt Vollzeitpflege nach §33 SGB VIII
Die Vollzeitpflege nach §33 SGB VIII bezeichnet die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes/ Jugendlichen in einer anderen Familie, wenn die Herkunftsfamilie die Erziehung vorübergehend oder dauerhaft nicht sicherstellen kann.
Es gibt unterschiedliche Formen, z. B.:
- Bereitschaftspflege (kurzfristig) jedoch ohne konkreten Zeitrahmen
- Von einer Bereitschaftspflege wird gesprochen, welche zumeist im Rahmen einer Inobhutnahme (ION) benötigt und belegt wird.
- Dauerpflege (langfristig) eine Pflege bis zur Volljährigkeit des Pflegekindes und auch darüber hinaus.
- Verwandtenpflege beschreibt, dass nahe Verwandte ihre familienanghörigen Kinder bei sich aufnehmen.
Neben der „klassischen“ Vollzeitpflege für Pflegeeltern ohne eine spezielle Berufsausbildung gibt es innerhalb des Auftrages noch inhaltlich und konzeptionell unterschiedliche Ausrichtungen:
- Sozialpädagogische Pflegestelle (mindestens eine Betreuungsperson hat eine pädagogische Ausbildung und für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf)
- Fachpflegestelle (mindestens eine Betreuungsperson hat eine fachliche (meist pädagogische oder therapeutische) Ausbildung und für Kinder mit besonders hohem Förderbedarf)
- Sonderpädagogische Pflegestelle für Kinder mit besonders komplexen Problemen
- Heilpädagogische Pflegestelle wie sonderpädagogisch, aber stärker auf therapeutische Förderung ausgerichtet
Die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII hat klare Aufgaben und Ziele, die sich am Wohl und an der Entwicklung des Kindes orientieren.
Aufgaben der Vollzeitpflege
Die Pflegefamilie übernimmt im Alltag die Rolle der Eltern und sorgt für:
Versorgung und Betreuung
(Unterkunft, Ernährung, Gesundheit, schulische Unterstützung)
Erziehung und Förderung
(Vermittlung von Werten, soziale Entwicklung, Selbstständigkeit)
Schutz und Stabilität
(sicheres Umfeld, verlässliche Bezugspersonen)
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
(Hilfeplanung, regelmäßiger Austausch)
Kontakt zur Herkunftsfamilie ermöglichen
(sofern es dem Kindeswohl entspricht)
Ziele der Vollzeitpflege
Die Ziele können je nach Situation unterschiedlich sein, grundsätzlich gilt:
- Sicherung des Kindeswohls → Schutz vor Gefährdung und belastenden Lebensbedingungen
- Förderung der Entwicklung → körperlich, emotional, sozial und schulisch
- Schaffung stabiler Lebensverhältnisse → Kontinuität und verlässliche Bindungen
- Rückkehr in die Herkunftsfamilie ermöglichen (wenn sich die Situation dort verbessert
oder alternativ:
Dauerhafte Lebensperspektive bieten → wenn eine Rückkehr nicht möglich ist
Wichtige Aspekte
- Sie ist eine Leistung der Jugendhilfe (öffentlicher Träger, z. B. Jugendamt)
- Nach §37a SGB VIII haben Pflegepersonen einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung und Unterstützung.
- Wird das Kind nicht durch das örtliche Jugendamt in eine Pflegefamilie vermittelt, wird diese Beratung und Unterstützung durch freie Träger der Jugendhilfe übernommen.
- Die Eltern bleiben in der Regel sorgeberechtigt (außer bei gerichtlichen Entscheidungen)
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