Hier startet dein Projekt Vollzeitpflege nach §33 SGB VIII

Die Vollzeitpflege nach §33 SGB VIII bezeichnet die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes/ Jugendlichen in einer anderen Familie, wenn die Herkunftsfamilie die Erziehung vorübergehend oder dauerhaft nicht sicherstellen kann.

Es gibt unterschiedliche Formen, z. B.:

  • Bereitschaftspflege (kurzfristig) jedoch ohne konkreten Zeitrahmen
  • Von einer Bereitschaftspflege wird gesprochen, welche zumeist im Rahmen einer Inobhutnahme (ION) benötigt und belegt wird.
  • Dauerpflege (langfristig) eine Pflege bis zur Volljährigkeit des Pflegekindes und auch darüber hinaus.
  • Verwandtenpflege beschreibt, dass nahe Verwandte ihre familienanghörigen Kinder bei sich aufnehmen.

Neben der „klassischen“ Vollzeitpflege für Pflegeeltern ohne eine spezielle Berufsausbildung gibt es innerhalb des Auftrages noch inhaltlich und konzeptionell unterschiedliche Ausrichtungen:

  • Sozialpädagogische Pflegestelle (mindestens eine Betreuungsperson hat eine pädagogische Ausbildung und für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf)
  • Fachpflegestelle (mindestens eine Betreuungsperson hat eine fachliche (meist pädagogische oder therapeutische) Ausbildung und für Kinder mit besonders hohem Förderbedarf)
  • Sonderpädagogische Pflegestelle für Kinder mit besonders komplexen Problemen
  • Heilpädagogische Pflegestelle wie sonderpädagogisch, aber stärker auf therapeutische Förderung ausgerichtet

Die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII hat klare Aufgaben und Ziele, die sich am Wohl und an der Entwicklung des Kindes orientieren.

Aufgaben der Vollzeitpflege

Die Pflegefamilie übernimmt im Alltag die Rolle der Eltern und sorgt für:

  • Versorgung und Betreuung
(Unterkunft, Ernährung, Gesundheit, schulische Unterstützung)
  • Erziehung und Förderung
(Vermittlung von Werten, soziale Entwicklung, Selbstständigkeit)
  • Schutz und Stabilität
(sicheres Umfeld, verlässliche Bezugspersonen)
  • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
(Hilfeplanung, regelmäßiger Austausch)
  • Kontakt zur Herkunftsfamilie ermöglichen
(sofern es dem Kindeswohl entspricht)

Ziele der Vollzeitpflege

Die Ziele können je nach Situation unterschiedlich sein, grundsätzlich gilt:

  • Sicherung des Kindeswohls
→ Schutz vor Gefährdung und belastenden Lebensbedingungen
  • Förderung der Entwicklung
→ körperlich, emotional, sozial und schulisch
  • Schaffung stabiler Lebensverhältnisse
→ Kontinuität und verlässliche Bindungen
  • Rückkehr in die Herkunftsfamilie ermöglichen
(wenn sich die Situation dort verbessert

oder alternativ:

Dauerhafte Lebensperspektive bieten → wenn eine Rückkehr nicht möglich ist

 

Wichtige Aspekte

  • Sie ist eine Leistung der Jugendhilfe (öffentlicher Träger, z. B. Jugendamt)
  • Nach §37a SGB VIII haben Pflegepersonen einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung und Unterstützung.
  • Wird das Kind nicht durch das örtliche Jugendamt in eine Pflegefamilie vermittelt, wird diese Beratung und Unterstützung durch freie Träger der Jugendhilfe übernommen.
  • Die Eltern bleiben in der Regel sorgeberechtigt (außer bei gerichtlichen Entscheidungen)

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Bin ich überhaupt geeignet, Pflegeeltern zu werden?

Die persönliche Eignung wird durch das örtliche Jugendamt oder einen freien Träger überprüft.

Die fachliche Eignung erfolgt auf Grundlage einer pädagogischen Ausbildung oder durch Pflegeelternkurse der örtlichen Jugendämter.

Wie läuft der Bewerbungsprozess beim Jugendamt ab?

Als klassische Pflegestelle ohne einen pädagogischen Abschluss gibt es unterschiedliche Auslegungen von den über 600 verschiedenen Jugendämtern in Deutschland. Am einfachsten fragt man hier in seinem örtlichen Jugendamt nach!

Als pädagogische Fachkraft mit einer Staatlichen Anerkennung ist es etwas einfacher. Hier entscheidet das belegende Jugendamt, ob und in welchem Umfang eine zusätzliche Fortbildung erfolgen muss.

Wie viel Geld bekommt man als Pflegeeltern?

Pflegegeld oder die Aufwandsentschädigung, nennt sich klassisch Erziehungsbeitrag und es gibt je nach Bundesland und sogar nach Jugendamt sehr große Unterschiede. Es gibt Empfehlungen der Landesjugendämter, welche jedoch auch nur Empfehlungen sind. Letztlich kann jede Pflegestelle ihren Erziehungsbeitrag frei aushandeln.

Welche Kinder werden vermittelt?

Für alle vorstellbaren und unvorstellbaren junge Menschen werden Pflegefamilien gesucht. Die Hintergründe der Unterbringung sind genauso unterschiedlich und können von vollkommen unauffälligen und gesunden, auch traumatisierte, (mehrfach) beeinträchtigte, chronisch kranke junge Menschen sein. Es handelt sich jedoch ausschließlich um minderjähre Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 17 Jahren.

Muss ich mit den leiblichen Eltern Kontakt haben?

grundsätzlich haben Eltern und Kinder nach Art. 6 GG ein Recht auf Familie. Eine Rückführung in die Herkunftsfamilie ist immer eine Option, sofern diese nicht durch gerichtliche Beschlüsse, Gutachten oder einer drohenden Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen ist. Bei jeder Vermittlungsanfrage sollte der aktuelle Status der Herkunftsfamilie geklärt werden.

Was passiert, wenn ich mit dem Kind nicht zurechtkomme?

Diese Frage tritt nicht von heute auf gleich auf! Die Anzeichen von Überforderung der Pflegefamilie, bis hin zu einer drohenden Kindeswohlgefährdung bei Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie sollten frühzeitig mit dem Jugendamt / freien Träger besprochen werden.

Wie lange bleibt ein Pflegekind?

auch hier gibt es keine Klaren Angaben! Zwischen einer Bereitschaftspflege von wenigen Tagen bis zu vielen Monaten und auch einer geplanten Dauerpflege, welche aus diversen Gründen nach wenigen Tagen, Wochen oder Monaten abgebrochen wird ist vieles möglich. Im Idealfall werden Pflegekinder in ihrer Pflegefamilie volljährig.

Wie sehr darf ich mich emotional binden?

Sorge vor Trennungsschmerz bei Rückführung ist ein bekanntes Thema. Sofern eine Rückführung nie ganz ausgeschlossen ist, hilft eine enge Anbindung an die Fachberatung und eine regelmäßige Supervision, welche von den Jugendämtern finanziert wird.

Kann ich arbeiten gehen und trotzdem Pflegeeltern sein?

das ist unterschiedlich. Bei unauffälligen Kindern, welche sich „normal“ entwickeln geht das Jugendamt davon aus, dass die Pflegeeltern ihrer normalen Arbeit nachgehen können. Schwieriger wird es bei Kindern mit besonderer Entwicklungsbeeinträchtigung. Die Gründe hierzu können sehr vielfältig sein und schon bei der Aufnahme bekannt sein oder erst sehr viel später erkennbar werden.

Sofern eine berufliche Tätigkeit ausgeschlossen ist, da die Betreuung des Pflegekindes zu viel Zeit in Anspruch nimmt, ist der erste Ansprechpartner das Jugendamt um die Situation zu entschärfen. Bitte hierzu auch die verschiedenen Formen der Vollzeitpflege beachten

Welche Unterstützung bekomme ich vom Jugendamt?

Nach §37a SGB VIII haben die Pflegepersonen einen rechtlichen Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Das beinhaltet auch Fortbildungen, Krisenhilfe, Supervision und Hilfeplanung.